Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kulturförderabgabe der Stadt Köln

Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln zu neuen Bedienungen die sogenannte Kulturförderabgabe. Diese müssen wir in Höhe von 5 % zusätzlich auf den Übernachtungspreises aufschlagen. Auf dienstlich veranlasste Reisen wird die Kulturförderabgabe nicht erhoben, wenn diese Nachgewiesen wird.

Hier die Formulare für:

Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler

Arbeitgeber

Alle Formulare und Informationen der Stadt Köln finden Sie hier:


www.stadt-koeln.de/.../kulturfoerderabgabe

Die Stadt Köln nimmt Ihre Beschwerden über die Vorgehensweise in Bezug auf die Stadt Köln sicher gerne entgegen:

Amt für Anregungen und Beschwerden
Ludwigstr. 8
50667 Köln
Telefaxnummer: 0221-22126065
Email:
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

 

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